Identifikation
Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1902 - 2001 (Anlage)
Erschließungsstufe
Umfang und Medium
Ca. 7 Laufmeter / 78 Archivschachteln, 2 Mappen, 1 Rolle: 10 Archivschachteln mit Prospekten, 66 Archivschachteln mit Geschäftsunterlagen, zwei grosse Mappen, 1 Rolle, 1 Originalschachtel mit Druckschriften und Souvenirs zum Hotel Schweizerhof in Berlin
Kontext
Name des Bestandsbildners
Biographische Angaben
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt
Enthält: Der Bestand besteht aus folgenden Teilen: 1, Prospekte und Menukarten von Hotels in der Schweiz und im Ausland. 2.1, Geschäftsunterlagen: Material von Schelberts Firma SOPHISA, einer Beratungsfirma für Hotels im In- und Ausland. 2.2, Geschäftsunterlagen: Archivgut von allen Hotels, die Rodolphe W. Schelbert geleitet hat, u.a. das Hotel Schweizerhof in Berlin und das Hotel Fleur du Lac in St. Prex. 3, Eine Bibliothek an Fachbüchern aus dem Bereich Hotellerie und Gastronomie (Kochbücher, Weinbücher, Betriebswirtschaftsbücher etc.). Die Prospekte wurden nach a) Inland bzw. Ausland und b) Region neu geordnet und zu einem grossen Teil erschlossen (cote en numerus currens pour les prospectus suisses). Die Geschäftsunterlagen wurden in der ursprünglichen Ordnung von Schelbert belassen und neu eingeschachtelt. Die Bücher wurden in die Bibliothek von Hotelarchiv Schweiz eingeordnet (die Bibliothek steht im César Ritz Colleges in Le Bouveret).
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Zugriffs- und Benutzungsbedingungen
Benutzungsbedingungen
Dokumente, an denen keine öffentlichen oder privaten Schutzinteressen bestehen, sind im Rahmen der Benutzungsordnung allgemein zugänglich. Öffentliche Schutzinteressen gelten spätestens nach 30 Jahren seit Erstellung eines Dokumentes als erloschen. Private Schutzinteressen nach Datenschutzgesetz (DSG vom 19. Juni 1992, Art. 2) gelten spätestens nach 100 Jahren seit Erstellung eines Dokumentes als erloschen. Einsichtsgesuche zu Dokumenten, an denen Schutzinteressen bestehen, sind schriftlich einzureichen. Die Geschäftsleitung des Hotelarchivs Schweiz entscheidet, ob und inwieweit Einsicht in schutzwürdige Dokumente gegeben werden kann.